Bis wann muss ich mein Doktoratskomitee benennen?

Die Erstbetreuungsperson muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium an der Phil.-Hist. Fakultät benannt werden. Übernimmt ein Mitglied der Gruppierung II die Erstbetreuung, dann muss bereits bei der Beantragung zur Zulassung ein Mitglied der Gruppierung I als Zweitbetreuung genannt werden. Die weiteren Betreuungspersonen des Doktoratskomitees sollten möglichst zu Beginn, spätestens jedoch 12 Monate nach Beginn des Doktorats, bestimmt werden.